§ 1 Vertragsparteien und Abschluss

(1) Dieser Vertrag gilt zwischen dem Betrieb, der PROLandwirt nutzt („Verantwortlicher“), und der PROLandwirt GmbH, Kasernenstraße 11, 4063 Hörsching, FN 480097a („Auftragsverarbeiter“).

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verantwortliche ihn bei der Anmeldung zum kostenlosen Test oder bei der Bestellung akzeptiert. Er ergänzt die AGB. Bei Widersprüchen gehen in Fragen des Datenschutzes die Regelungen dieses Vertrags vor.

§ 2 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Software PROLandwirt zur Verfügung. Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten, die der Verantwortliche oder dessen Kundinnen und Kunden in PROLandwirt eingeben.

(2) Art der Verarbeitung: Speichern, Ordnen, Anzeigen, Auswerten, Übermitteln (z. B. Bestellbestätigungen, Rechnungen und Nachrichten per E-Mail), Bereitstellen für die Tourenplanung sowie Löschen.

(3) Zweck der Verarbeitung: Bestellverwaltung, Kundenportal, Tourenplanung und Zustellung, Abos, Rechnungserstellung, Guthaben- und Pfandverwaltung sowie Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden des Verantwortlichen.

(4) Der Vertrag gilt für die Dauer der Nutzung von PROLandwirt einschließlich des kostenlosen Tests und endet mit der Löschung oder Rückgabe der Daten nach § 10.

§ 3 Datenarten und betroffene Personen

(1) Betroffene Personen: Kundinnen und Kunden sowie Interessenten des Verantwortlichen; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verantwortlichen, die einen Zugang (z. B. Fahrer-Zugang) erhalten.

(2) Datenarten: Name, Firma, Rechnungs- und Lieferadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Zugangsdaten zum Kundenportal, Bestellungen, Abos, Lieferungen und Lieferhinweise, Rechnungen, Zahlungsart und Zahlungsstatus, Guthaben, Pfand, Nachrichten sowie Anmeldedaten der Mitarbeiterzugänge.

(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Der Verantwortliche gibt solche Daten nicht in PROLandwirt ein.

§ 4 Weisungen

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist gesetzlich zu einer Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen dies vorab mit, sofern das Gesetz dies nicht verbietet.

(2) Als Weisung gelten dieser Vertrag, die AGB und die Nutzung der Funktionen von PROLandwirt durch den Verantwortlichen. Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche per E-Mail an info@pro-landwirt.com.

(3) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin.

§ 5 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (§ 6 DSG). Diese Pflicht besteht auch nach Ende ihrer Tätigkeit fort.

§ 6 Sicherheit der Verarbeitung

(1) Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere:

  • verschlüsselte Übertragung aller Daten (HTTPS/TLS),
  • Zugang nur mit persönlichen Zugangsdaten und Passwort,
  • abgestufte Zugriffsrechte (z. B. Fahrer-Zugänge ohne Preise, Rechnungen und Betriebsdaten),
  • Trennung der Daten der einzelnen Betriebe,
  • Hosting in einem Rechenzentrum in Österreich mit Zutritts- und Zugangsschutz,
  • regelmäßige Datensicherungen und ein Verfahren zur Wiederherstellung,
  • zeitnahe Sicherheitsupdates der eingesetzten Software.

(2) Der Auftragsverarbeiter darf die Maßnahmen dem technischen Fortschritt anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

§ 7 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:

  • easyname GmbH, Canettistraße 5/10, 1100 Wien, Österreich – Hosting der Software und der Daten, Versand von E-Mails.

(2) Der Auftragsverarbeiter darf weitere Unterauftragsverarbeiter einsetzen oder bestehende ersetzen. Er informiert den Verantwortlichen darüber mindestens 30 Tage vorab per E-Mail. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; in diesem Fall können beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des Wechsels kündigen.

(3) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich zu denselben Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrag.

(4) Nutzt der Verantwortliche die Kartenzahlung über Stripe für seine eigenen Kundinnen und Kunden, schließt er den Vertrag mit Stripe selbst ab. Stripe ist insoweit kein Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters.

§ 8 Unterstützung des Verantwortlichen

(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) zu beantworten. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.

(2) Er unterstützt den Verantwortlichen außerdem bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Meldungen von Datenschutzverletzungen sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 32 bis 36 DSGVO), soweit ihm die nötigen Informationen vorliegen.

§ 9 Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, nach Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt geworden ist. Er teilt dabei die ihm vorliegenden Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO mit und ergreift die nötigen Maßnahmen, um die Folgen zu begrenzen.

§ 10 Löschung und Rückgabe

(1) Endet der kostenlose Test ohne Vertragsabschluss, löscht der Auftragsverarbeiter die Daten 30 Tage nach Testende.

(2) Endet der Vertrag, kann der Verantwortliche seine Daten bis zum Vertragsende exportieren; innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende stellt der Auftragsverarbeiter sie ihm auf Anfrage in einem gängigen Format (z. B. CSV) zur Verfügung. Danach löscht er die Daten.

(3) Eine Löschung unterbleibt, soweit eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Daten in Datensicherungen werden im Rahmen der üblichen Sicherungszyklen überschrieben.

§ 11 Nachweise und Kontrollen

(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags nötig sind.

(2) Der Verantwortliche oder ein von ihm beauftragter, zur Verschwiegenheit verpflichteter Prüfer darf die Einhaltung nach Anmeldung mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) während der Geschäftszeiten überprüfen, grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr sowie zusätzlich bei konkretem Anlass. Die Kosten der Prüfung trägt der Verantwortliche.

§ 12 Ort der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt in Österreich. Eine Verlagerung in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind und der Verantwortliche nach § 7 Abs. 2 informiert wurde.

§ 13 Haftung und Schlussbestimmungen

(1) Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis zwischen den Parteien gelten die Haftungsregeln der AGB.

(2) Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Linz.

(3) Dieser Vertrag liegt auch auf Englisch und Italienisch vor. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.

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